Nehmen Sie Kontakt auf

Im Wahlkreis zuhause.
Im Landtag für Sie im Einsatz.

Nah bei den Menschen im Wahlkreis – engagiert für unsere Region im Landtag.

Ich bin überzeugt: Gute Politik lebt vom direkten Austausch. Deshalb ist es mir wichtig, regelmäßig vor Ort präsent zu sein, zuzuhören und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen.

Gleichzeitig vertrete ich Ihre Interessen im Landtag von Baden-Württemberg und setze mich dafür ein, dass die Themen unserer Heimat Gehör finden und konkrete Lösungen auf den Weg gebracht werden.

Ob Fragen, Anregungen oder persönliche Anliegen – ich bin für Sie erreichbar und freue mich über Ihre Nachricht.
Persönliche Unterschrift des bürgernahen Christoph Stetter

Wahlkreis Singen

Auch vor Ort im Wahlkreis bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für Ihre Anliegen.

Landeshauptstadt Stuttgart

Ihre Anliegen in guten Händen

Porträt einer professionellen Frau in Brille und Blazer, die selbstbewusst lächelnd die Arme verschränkt, vor neutralem grauem Hintergrund.
Lara-Maria Streit
Position
  • Büro im Wahlkreis
    Ekkehardstr. 12
    78224 Singen
  • Tel.: 07731/123456
  • mail@muster.de

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Professionelles Portrait von Christoph Stetter, Kontaktperson auf der Webseite, in formeller Kleidung vor grauem Hintergrund.
Luisa Staudenmaier
Position
  • Büro in Stuttgart
    Straße XX
    12345 Stuttgart
  • Tel.: 07731/123456
  • mail@muster.de

Zwischen Bodensee und Landtag: Auf der Höri aufgewachsen, hat es mich zum Studium der Kommunikationswissenschaft und später für den Master „Planung und Partizipation“ nach Stuttgart gezogen – und dort bin ich geblieben. Seit 2022 arbeite ich am Landtag von Baden-Württemberg und bewege mich zwischen Heimatgefühl, Wahlkreis und politischem Alltag in Stuttgart.
Porträt von Christoph Stetter, lächelnd, in professioneller Kleidung, für die Kontaktseite.
Saskia Hermann
Position
  • Büro in Stuttgart
    Straße XX
    12345 Stuttgart
  • Tel.: 07731/123456
  • mail@muster.de

Geboren und aufgewachsen in Augsburg, habe ich viele Jahre in Berlin gelebt und gearbeitet. Dort war ich über zehn Jahre in der Geschäftsführungsassistenz und Büroorganisation tätig. Seit 2022 lebe ich mit meiner Familie in Stuttgart. Seit 2023 bin ich als Büroleiterin im Landtag von Baden-Württemberg tätig und ab Mai 2026 Teil des Teams von Herrn Stetter. Als Ansprechpartnerin für Besuchergruppen und Terminanfragen freue ich mich über Ihre Anfragen.
Christoph Stetter im Gespräch mit einem Vereinsmitglied des Fußballvereins in Steißlingen über die Vereinsarbeit
Der CDU-Kandidat Christoph Stetter im Dialog mit einem Mann der Johanniter in Singen
Landtagswahlkandidat Christoph Stetter im Gespräch mit einem Polier auf einer Baustelle in Singen
Christoph Stetter im freudigen Austausch mit dem Leiter der Engener Brücke, eine Einrichtung für die Integration
Christoph Stetter im Gespräch mit älterem Senioren-Ehepaar auf dem Gustav-Hammer-Platz in Stockach

Kommen wir ins Gespräch

Ich freue mich über Ihre Nachricht. Ob Fragen, Anregungen oder persönliche Anliegen – schreiben Sie mir gerne. Der direkte Austausch mit den Menschen in unserer Region ist mir wichtig.
Anfrageformular

Spenden

Sie möchten meine politische Arbeit über eine Spende unterstützen? Darüber freue ich mich sehr! Melden Sie sich einfach über das Kontaktformular bei mir, dann lasse ich Ihnen Informationen zukommen.

Herzlichen Dank!

  • CDU Kreisverband Konstanz
    IBAN:
    DE68 6925 0035 0006 0986 44
    Bank: Sparkasse Hegau-Bodensee (BIC: SOLADES1SNG)

    Verwendungszweck:
    Wahlkampfspende Christoph Stetter - Landtagswahl 2026

Hinweise und Informationen für Spender

Spendenbescheinigung
Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis für das Finanzamt. Beachten Sie dazu bitte die nachstehenden Hinweise. Für Spenden über 200 Euro übersenden wir Ihnen gesondert eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Verwendungszweck
Die Spende wird ausschließlich für die Wahrnehmung der politischen Aufgaben der CDU gemäß § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes verwendet.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten:

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

    Dabei werden
    a) Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden;
    b) weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

  2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.

    Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung endet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

  3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 Prozent Körperschaftsteuer zu zahlen.
  4. Zuwendungen an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Gliederungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders / Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres (Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin).
  5. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten (§§ 28, 33 BDSG, § 24 PartG).

Spende per Überweisung 
Eine Spende per Überweisung stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.

Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Über mich

Ich bin Christoph Stetter, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 57 in Baden-Württemberg. Mit großer Verbundenheit zu unserer Region setze ich mich für eine starke Wirtschaft, gute Bildung, moderne Infrastruktur, Sicherheit und lebenswerte Städte und Gemeinden ein. Politik muss verlässlich sein, Verantwortung übernehmen und spürbare Fortschritte für die Menschen vor Ort erreichen.

nächste Termine

30.04.2026, 10:00 Uhr
Gespräch mit dem VdK
Mühlhausen-Ehingen
02.05.2026, 10:00 Uhr
Mandatsträgerkonferenz der CDU Baden-Württemberg
Stuttgart
05.05.2026, 14:00 Uhr
Sitzung der CDU-Landtagsfraktion
Stuttgart

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