CDU Logo auf der Website des Kandidaten Christoph Stetter für die Landtagswahl 2026
Spenden

Sie haben

ein Anliegen?

Sie haben ein Anliegen?

Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.
Ich freue mich auf
den Austausch mit Ihnen.

Impressum

Christoph Stetter
Ekkehardstraße 80
78224 Singen

Kontakt

Telefon: +49 173 5171891
E-Mail: kontakt@christoph-stetter.de

Redaktionell verantwortlich

Christoph Stetter
Ekkehardstraße 80
78224 Singen

Gestaltung, Fotografie und technische Realisierung
Werbeagentur medienlove GmbH
medien.love

Spenden

Danke, ich freue mich …

Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht nicht nur Überzeugung, Einsatz und gute Ideen – sondern auch finanzielle Mittel. Plakate, Flyer, Veranstaltungen, digitale Kommunikation – all das kostet Geld.

Neben meinem persönlichen Engagement und eigenen finanziellen Mitteln bin ich dabei auch auf Unterstützung angewiesen. Deshalb freue ich mich über jede Spende – ob groß oder klein. Jeder Beitrag hilft!

Herzlichen Dank!

  • CDU Kreisverband Konstanz
    IBAN:
    DE68 6925 0035 0006 0986 44
    Bank: Sparkasse Hegau-Bodensee (BIC: SOLADES1SNG)

    Verwendungszweck:
    Wahlkampfspende Christoph Stetter - Landtagswahl 2026

Hinweise und Informationen für Spender

Spendenbescheinigung
Bei Spenden bis zu 200 Euro gilt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis für das Finanzamt. Beachten Sie dazu bitte die nachstehenden Hinweise. Für Spenden über 200 Euro übersenden wir Ihnen gesondert eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Verwendungszweck
Die Spende wird ausschließlich für die Wahrnehmung der politischen Aufgaben der CDU gemäß § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes verwendet.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien sowie Hinweise zu Veröffentlichungspflichten:

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  1. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 6.600 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

    Dabei werden
    a) Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden;
    b) weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

  2. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.

    Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung endet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

  3. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 Prozent Körperschaftsteuer zu zahlen.
  4. Zuwendungen an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Gliederungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders / Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres (Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin).
  5. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen nach dem Parteiengesetz ist es erforderlich, die Daten aller Zuwendungsgeber elektronisch zu speichern und zu verarbeiten (§§ 28, 33 BDSG, § 24 PartG).

Spende per Überweisung 
Eine Spende per Überweisung stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.

Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

© 2026 Christoph Stetter.
Website by
medien.love

Wenn Sie mich im Landtag sehen wollen, setzen Sie Ihre 1. Stimme bei Christoph Stetter!

Südkurier
27.01.2026
Solarpark bereitet Bürgerverein Beuren große Sorgen: Peter Hauk sichert Unterstützung zu
Südkurier
22.01.2026
CDU-Wahlveranstaltung in Rielasingen: Impulse zu Migration und Fachkräftemangel
Wochenblatt
19.01.2026
Christoph Stetter lädt zur politischen Mittagspause mit Thomas Dörflinger MdL
Südkurier
16.01.2026
Duell der Taktiken: CDU lädt Kanzler und Minister ein, AfD bleibt auf Distanz im Wahlkreis Singen
Südkurier
14.01.2026
Mancher punktet, einer poltert: Kandidaten zur Landtagswahl treffen auf Podium aufeinander
Wochenblatt
14.01.2026
Landtagskandidat Christoph Stetter lädt zum Dialog im Fasnachtsmuseum ein
Südkurier
05.01.2026
Ein Frei-Wunsch: Manuel Hagel in die Villa Reitzenstein und Christoph Stetter in den Landtag
Wochenblatt
05.01.2026
Großer Gesprächsbedarf mit Kanzleramtsminister Thorsten Frei
Südkurier
30.12.2025
Landtagswahlkampf geht in heiße Phase: Thorsten Frei kommt zum CDU-Neujahrsauftakt nach Gottmadingen
Wochenblatt
28.12.2025
Kanzleramtschef Frei kommt zum Neujahrsauftakt von Christoph Stetter
Südkurier
19.12.2025
Der Bundeskanzler kommt! Friedrich Merz besucht im Wahlkampf Stockach
Südkurier
16.12.2025
„Hier bin ich groß geworden“ – Was das Stockacher Freibad für Christoph Stetter so besonders macht
Andere
31.10.2025
Entscheidung zu IC-Kürzungen ist ein Rückschlag für die Gäubahn, Stetter: „Zentrale Verbindung und keine „Bimmelbahn“
Andere
24.11.2025
231 Millionen Euro aus Sondervermögen für Landkreis Konstanz
Andere
18.11.2025
Wie steht es um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum? Gesundheitspolitiker Dr. Michael Preusch zu Gast in Engen
Südkurier
07.11.2025
Kulturschaffende machen sich Sorgen, ob und wie es mit ihrer finanziellen Förderung auf Landesebene weitergeht
Wochenblatt
27.10.2025
Der Mensch im Vordergrund stehen, nicht der Computer
Südkurier
11.10.2025
Achtung, Stichgefahr! Asiatische Hornisse breitet sich in in der Region aus
Südkurier
21. August 2025, 22:55 Uhr
Regen vertreibt den Hagel: Politischer Abend bei der Sichelhenke mit Manuel Hagel abgesagt